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Sie brauchen keine ärztliche Verordnung sondern die passende ZUSATZVERSICHERUNG, damit Ihre Krankenkasse die Behandlung ganz oder teilweise vergütet!
Ich bin anerkannter Therapeut bei der ASCA und beim EMR. Das heisst, Sie können in den meisten Fällen den bei mir bezahlten Betrag bei Ihrer Krankenkasse rückfordern! (Voraussetzung ist, dass Sie eine passende Zusatzversicherung haben, bei der ich anerkannt bin.)
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, wie viel Ihnen vergütet wird, wenn Sie zu mir in die Massage kommen.